Spenden an Feuerwehren steuerlich absetzbar
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- Erstellt: Mittwoch, 06. Juli 2011 05:08
Dem Beschluss gingen monatelange Verhandlungen voraus – jetzt ist es soweit. Der Ministerrat beschloss, dass ab 2012 auch Spenden an die freiwilligen Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkommenshöhe, kann der Spender von 34 bis zu 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt wieder rückfordern.
Der ursprüngliche Plan, dass die Spender ihre Sozialversicherungsnummer bekannt geben müssen wurde in letzter Minute verworfen. Das Finanzministerium begnügt sich mit einer einfachen Spendenquittung. Eine Regelung, die alle begünstigten Organisationen betrifft.
Für KR Josef Buchta, den Präsidenten des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und NÖ Landesfeuerwehrkommandanten, ist die Spendenabsetzbarkeit ein Zeichen für die Wertschätzung der freiwilligen Leistungen von bundesweit 330.000 Feuerwehrmitgliedern: „Wir haben lange um diese Lösung gekämpft. Es war nicht einzusehen, warum die Feuerwehren nicht in die Liste der begünstigten Organisationen aufgenommen wurden. Durch den steuerlichen Anreiz haben wir jetzt die Hoffnung, dass den Feuerwehren mehr Geld gespendet wird. Geld, das wir zur Bewältigung unserer bundesweit jährlich 190.000 Einsätze dringend brauchen.“
Im Vorjahr wurden die freiwilligen Feuerwehren Österreichs unter anderem zu 51.580 Bränden und 112.000 so genannten technischen Einsätzen (Menschen- und Tierrettungen, Verkehrsunfälle, Hochwasser, Schadstoffaustritte, etc.) alarmiert. Dafür mussten die 337.080 Mitglieder 2,1 Millionen Arbeitsstunden aufwenden – freiwillig. Die Frauen und Männer der Feuerwehren werden übrigens alle zwei Minuten zu einem Einsatz gerufen, jeder 25. Österreicher ist Mitglied bei einer freiwilligen Feuerwehr.
Das Abgabenänderungsgesetz findet sich unter dem Link:
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Abgabennderungsgesetz2011/AbgAG2011RegGesetzestext.pdf